Kosten
Die Erstattung der Kosten einer Psychotherapie hängt von der Art Ihrer Krankenversicherung ab:
Privatpatienten
Von den privaten Krankenkassen werden die Kosten einer Behandlung – in Abhängigkeit von Ihrem gewählten Tarif und vorbehaltlich der Bewilligung der Kostenübernahme – in der Regel übernommen. Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte erhalten – vorbehaltlich der Bewilligung der Kostenübernahme – in der Regel eine Erstattung in Höhe von 50% bis 100% der Kosten ihrer Therapie.
Gesetzlich Versicherte
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten einer Behandlung in der Regel voll übernommen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Gesundheitskarte mit. Eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht notwendig.
Selbstzahler
Die Gebühren für Selbstzahler richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).